Ab 1. Jänner 2026 wird im gesamten System des Sozialschutzes eine einheitliche Berechnungsgrundlage für das Grundgehalt eingeführt, teilte das serbische Ministerium für Arbeit, Beschäftigung, Veteranen- und Sozialfragen mit. Mit der geplanten Erhöhung von 5,1 Prozent wird die Berechnungsgrundlage ungefähr 56 Euro betragen. Bisher habe es im System vier verschiedene Berechnungsgrundlagen gegeben, was in der Praxis bei jeder Anpassung der Gehälter zu Ungleichheiten geführt habe, so das Ministerum. Mit der Einführung solle eine einheitliche Berechnungsgrundlage geschaffen und faire Bedingungen für alle Beschäftigten gelten, unabhängig von der Einrichtung oder der Art der Dienstleistung, in der sie arbeiten, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums.