Die slowenische Wahlkommission (DVK) hat die Einwände des Senior*innenvereins "Srebrna nit" und mehrerer Wähler*innen zum Referendum über das Gesetz zur Suizidbeihilfe zurückgewiesen. Begründet wurde dies mit fehlender Zuständigkeit für Kampagnen- und Finanzierungsfragen sowie verspätet eingegangenen Beschwerden. Die DVK bestätigte gleichzeitig das Referendumsergebnis, womit das Gesetz abgelehnt wurde. Kritiker*innen, die die offizielle Beschwerde eingereicht haben, bemängeln unzulässige Einflussnahme durch kirchliche und medizinische Organisationen, während Befürworter*innen des Ergebnisses die Abstimmung als klaren Ausdruck des Volkswillens bewerten. Betroffene kündigen nun Klagen vor dem Obersten Gericht an.