In der Slowakei wird die Altersgrenze für verpflichtende ärztliche Untersuchungen von Autofahrer*innen von 65 auf 70 Jahre angehoben. Das Parlament verabschiedete Ende Oktober 2025 die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes auf Initiative der Regierungspartei Richtung-Sozialdemokratie (SMER-SD). Laut Polizei verursachen Personen zwischen 65 und 70 Jahren die wenigsten Verkehrsunfälle. Daher sollen Gesundheitschecks künftig erst ab 70 Jahren verpflichtend sein – danach müssen Fahrer*innen alle fünf Jahre ihre Fahrtauglichkeit bestätigen lassen. Bereits absolvierte Vorsorgeuntersuchungen können anerkannt werden, wenn sie im selben Jahr durchgeführt und vollständig dokumentiert wurden. Das Gesetz legt außerdem auf Gehwegen eine Schrittgeschwindigkeit von sechs Kilometern pro Stunde fest. Sie gilt für Radfahrer*innen und E-Scooter-Nutzer*innen, wenn diese auf Gehwege fahren. Hintergrund ist die steigende Zahl von Unfällen mit E-Scootern und Fahrrädern. Die Oppositionspartei Fortschrittliche Slowakei (PS) kritisiert die Regelung als unrealistisch und als Hindernis für nachhaltige Mobilität. Fußgänger*innen seien vor allem durch Autos gefährdet. Laut Polizei gab es im Vorjahr nur drei Unfälle zwischen Rollerfahrer*innen und Fußgänger*innen. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Jänner 2026 in Kraft.