Kaum Anklagen und Verurteilungen bei häuslicher Gewalt in Berlin

9.2.2026

Die Berliner Staatsanwaltschaft verzeichnete in den vergangenen fünf Jahren mehr als 70.000 Verfahrenseingänge im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt. Das Deliktsspektrum reicht von Bedrohung und Nachstellung über Körperverletzung bis hin zu schweren Straftaten wie versuchtem oder vollendetem Totschlag und Mord. Allein im Jahr 2025 gingen mehrere zehntausend neue Anzeigen ein. Die Zahlen beruhen auf staatsanwaltschaftlichen Erhebungen und verdeutlichen die anhaltend hohe Belastung der Strafverfolgungsbehörden. Der überwiegende Teil der Ermittlungsverfahren endet jedoch ohne Anklage. Laut Justiz werden rund drei Viertel der Verfahren eingestellt, häufig mangels ausreichender Beweise oder weil Betroffene ihre Aussagen zurückziehen. Nur ein sehr kleiner Anteil führt zu einer Anklage oder Verurteilung. Im am 10. Februar 2026 vorgestellten "Bundeslagebild Häusliche Gewalt" des Bundeskriminalamts (BKA) heißt es, dass je nach Deliktgruppe etwa 70 bis 80 Prozent der Opfer häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt Frauen sind. Männer sind deutlich seltener betroffen, Kinder werden vor allem als mitbetroffene oder miterlebende Opfer erfasst. Kritik kommt vor allem von Fachverbänden. Sie bemängeln, dass das Lagebild überwiegend auf polizeilich registrierten Fällen basiert und das Dunkelfeld häuslicher Gewalt nur unzureichend abbildet.

Quelle: Berliner Morgenpost, Berlin