Neue Regeln für Bratislavaer stadteigene Wohnungen

23.11.2023

Die Vermietung von Wohnungen im Besitz der Hauptstadt Bratislava wird ab dem 1. September 2024 durch eine neue allgemeinverbindliche Verordnung geregelt. Ziel der neuen Verordnung ist es, die Nutzung des Wohnungsbestands zielgerichtet und sensibel für soziale Belange zu gestalten. Die Neuregelung verbessert insbesondere die Möglichkeiten des Zugangs zu erschwinglichem Wohnraum für gesundheitlich benachteiligte, ältere oder wohnungsbedürftige Menschen. Im Vergleich zur aktuellen Verordnung von 2006 gibt es mehrere Änderungen, darunter die Einteilung der Wohnungen in vier Kategorien: Wohnungen für Personen, die Dienstleistungen im öffentlichen Interesse erbringen, erschwingliche Wohnungen, erschwingliche Wohnungen mit Unterstützung und barrierefreie Wohnungen. Die Förderbedingungen werden ebenfalls angepasst einschließlich der Einführung einer Einkommensobergrenze. Die neue Verordnung regelt auch die Höchstdauer des Mietvertrags, wobei die Möglichkeit, einen unbefristeten Vertrag abzuschließen, abgeschafft wird. Gleichzeitig gilt die Regelung auch für Wohnungen im Eigentum der Hauptstadt, mit deren Verwaltung die Stadtteile betraut sind. Die Stadtteile können entscheiden, ob sie die städtische Verordnung direkt anwenden oder eine eigene Verordnung erlassen beziehungsweise die bestehende entsprechend der neuen Politik der Hauptstadt im Bereich der Mietwohnungen ändern möchten.

Quelle: teraz.sk, Bratislava