Neue Regelungen bei den Berliner Verkehrsbetrieben

25.4.2025

Ab dem 1. Mai 2025 ahnden die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) das mutwillige Offenhalten von Türen in U-Bahnen, Bussen und Trams mit einem Bußgeld von 50 Euro. Hintergrund sind laut BVG Verzögerungen im Betriebsablauf sowie häufige Türstörungen – allein im U-Bahn-Bereich rund 200 pro Monat. Das Sicherheitspersonal soll die neue Regel durchsetzen. Zusätzlich tritt ein Verbot für das Mitführen von Waffen gemäß Waffengesetz in Kraft. Damit reagiert die BVG au​ch auf die laufende Debatte zu Waffenverbotszonen im öffentlichen Nahverkehr. Weitere Maßnahmen seien bereits in Planung.

Quelle: Berlin.de, Berlin