Das slowakische Verfassungsgericht hat am 11. Februar 2026 die Wirksamkeit jener Änderung der Strafprozessordnung vorläufig ausgesetzt, die im Rahmen der Strafrechtsnovelle Aussagen kooperierender Beschuldigter als Beweismittel ausschließen sollte. Die Novelle wurde vom Generalstaatsanwalt Maroš Žilinka sowie vom Sonderstrafgericht angefochten. Die Richter*innen warnten, dass die Regelung laufende Verfahren gefährden und sowohl die Rechte der Opfer als auch die Verteidigungsrechte der Betroffenen beeinträchtigen könnte. Die Strafrechtsnovelle einschließlich der Änderungen in der Strafprozessordnung wurde vom Parlament Ende 2025 im verkürzten Gesetzgebungsverfahren beschlossen. Andere Teile der Novelle bleiben vorerst in Kraft.