Verfassungsgericht entscheidet über von Budapest weggenommene Plätze

7.8.2023

Die Tatsache, dass die Regierung der Stadt Budapest im vergangenen Jahr mehrere öffentliche Räume weggenommen hat, könnte gegen das Grundgesetz verstoßen. Daher wendet sich das Stadtgericht Budapest an das Verfassungsgericht. Die Regierung hat noch im vergangenen Sommer unter anderem drei wichtige öffentliche Plätze durch ein neues Gesetz verstaatlicht und an den von der Regierungspartei geführten innerstädtischen fünften Bezirk übertragen, und zwar ohne finanzielle Entschädigung. Die Stadt Budapest verklagte den Staat daraufhin, gleichzeitig legte der Oberbürgermeister von Budapest, Gergely Karácsony (Párbeszéd – Dialog), beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde ein, weil laut ihm das Gesetz die Autonomie und die Eigentumsrechte von Budapest verletze.

Quelle: 24.hu, Budapest