Das schärfste Baumschutzgesetz Europas

29.1.2024

In Zeiten des Klimawandels sollen weniger Bäume gefällt und mehr gepflanzt werden. Eine Novelle des Baumschutzgesetzes, die der Wiener Landtag beschließt, sieht höhere Ausgleichsabgaben für gefällte Bäume und strengere Strafen vor. Künftig könnte es erforderlich sein, dass auch die Pflanzung größerer Jungbäume vorgeschrieben wird. Falls dies nicht möglich ist, wird wie bisher eine Ausgleichsabgabe fällig. Anstelle der bisherigen 1.090 Euro, die seit über 30 Jahren unverändert geblieben sind, wird nun eine Summe von 5.000 Euro vorgeschrieben. Außerdem wird dieser Betrag jedes Jahr valorisiert. Damit verfügt Wien über das härteste Baumschutzgesetz Europas.

Wien ist eine der grünsten Städte weltweit: Allein die Wiener Stadtgärten betreuen mehr als 500.000 Bäume und mehr als 1.000 Parks und Grünräume. "Grünflächen mit Bäumen haben viele Funktionen: Sie beeinflussen das Kleinklima positiv, verbessern die Luftqualität, kühlen und ihr Schatten bietet Schutz vor großer Hitze", so Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky. "Deshalb haben wir uns das Ziel gesetzt, Grünraum zu schützen, auszubauen und so zu gestalten, dass die Folgen des Klimawandels weniger zu spüren sind. Dabei spielt auch das Wiener Baumschutzgesetz eine wichtige Rolle!"

Im Wiener Landtag stand am 26. Januar der Beschluss der Novelle des Wiener Baumschutzgesetzes auf der Tagesordnung. "Es geht uns dabei um mehr Schutz für Bäume in Wien in Zeiten des Klimawandels", betont Czernohorszky. "Oberste Priorität für uns hat, dass bestehende Bäume besser geschützt und gepflegt werden. Weiters wird es in Hinkunft mehr und vor allem klimawirksame Ersatzpflanzungen geben. Durch die Anhebung der Ausgleichsabgabe steht auch mehr Geld für Bäume und Baumschutz zur Verfügung!"

Die seit 1998 nicht erhöhte Abgabe wird von 1.090 Euro auf 5.000 Euro angehoben und soll künftig auch valorisiert werden. Damit verfügt Wien europaweit über das aktuell schärfste Baumschutzgesetz. Wird eine bewilligte Baumentfernung zudem nicht innerhalb von zwei Jahren nach Rechtskraft des Bescheides durchgeführt, erlischt die erteilte Bewilligung. Damit will man jahrelanges "Vorrätighalten" von Fällungsbewilligungen verhindern. "Mit der Novelle des Wiener Baumschutzgesetzes gehen wir einen großen Schritt in Richtung Klima-Anpassung unserer Stadt: Jedes Mehr an Grün trägt dazu bei, die heißer werdenden Sommer erträglicher zu machen und die Erholungsmöglichkeiten innerhalb Wiens weiter auszubauen", so Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky abschließend.

Bäume effektiver und länger schützen

Mit der Novelle will die Stadt in erster Linie dafür sorgen, "dass mehr Bäume geschützt und weniger gefällt werden und die nachgepflanzten Bäume eine noch höhere Qualität haben – und damit mehr Klimawirkung entfalten", so Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky. Konkret gibt es im neuen Gesetzestext eine Präzisierung des Begriffs "Obstbaum" mit dem Ziel, mehr Baumarten unter Schutz zu stellen – zum Beispiel den Schwarzen Holunder oder den Maulbeerbaum.

Weiterhin sollen Ersatzbäume rascher "klimawirksam" werden, zum Beispiel durch die Vorschreibung größerer Ersatzbäume mit größerem Kronenvolumen oder durch die Möglichkeit zur Pflanzung von "XL-Bäumen". Neu ist auch die Ausweitung der Möglichkeiten für Ersatzpflanzungen. Dadurch soll es insgesamt zu mehr punktuellen Entsiegelungen und mehr gepflanzten Ersatzbäumen kommen. Gegen rechtswidriges Verhalten will die Stadt noch schärfer vorgehen – zum Beispiel durch die Möglichkeit der Vorschreibung von Wiederherstellungsmaßnahmen und durch eine Erhöhung der Verwaltungsstrafen (auf max. 70.000 Euro) sowie durch eine Hemmung der Verfolgungs- und Strafbarkeitsverjährung. Ausgedehnt wird auch die Frist, bis eine Ersatzpflanzung als erfüllt gilt – und zwar von fünf auf zehn Jahre: Dadurch wird der Bestand der Ersatzbäume länger gesichert. "Das Wiener Baumschutzgesetz wird bereits seit 50 Jahren ausgesprochen erfolgreich umgesetzt", ergänzt Michael Kienesberger, Leiter der Wiener Umweltschutzabteilung. "Jetzt gilt es, mit dieser Novelle weitere Verbesserungen im Sinne des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und der Biodiversität zu implementieren."