Mit der konstituierenden Sitzung des Wiener Gemeinderats und Landtags am 10. Juni 2025 ist die neue Stadtregierung offiziell im Amt.
Am 10. Juni haben sich der Wiener Gemeinderat und der Wiener Landtag neu konstituiert. Auf dem Programm der Sitzungen standen unter anderem die Angelobung der Gemeinderät*innen und die Wahl des Bürgermeisters: Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) wurde mit 69 von 100 Stimmen in seiner Funktion bestätigt und kündigte an, Wien weiterhin als Stadt des sozialen Zusammenhalts, der Sicherheit und des friedlichen Miteinanders zu stärken.
Gleichzeitig wurde der Stadtsenat, das politische Leitungsgremium der Stadt Wien, neu gebildet. Künftig zählt das Gremium 13 Mitglieder – ein Sitz mehr als bisher. Damit konnte die SPÖ auch in der neuen rot-pinken Koalition sechs Ressortposten sichern, während die NEOS weiterhin mit einem amtsführenden Stadtrat vertreten sind. Die Opposition (FPÖ, Grüne, ÖVP) stellt sechs nicht amtsführende Stadträt*innen.
Die einzige wesentliche personelle Neuerung: Barbara Novak (SPÖ), bisher Landesparteisekretärin, übernimmt das Schlüsselressort Finanzen, Wirtschaft, Arbeit und Internationales. Sie folgt auf Peter Hanke, der in die Bundesregierung wechselte. Zusätzlich fällt künftig auch der Bereich "Wien Digital" (MA 01) in Novaks Zuständigkeit.
Die weiteren Mitglieder der Stadtregierung und ihre Zuständigkeiten:
Kathrin Gaál (SPÖ) – Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen
Ulli Sima (SPÖ) – Stadtentwicklung, Mobilität sowie neu: Wiener Stadtwerke
Jürgen Czernohorszky (SPÖ) – Klima, Umwelt, Demokratie, Personal sowie künftig auch die Wiener Bäder
Peter Hacker (SPÖ) – Soziales, Gesundheit und Sport
Veronica Kaup-Hasler (SPÖ) – Kultur und Wissenschaft, erweitert um die Volkshochschulen
Bettina Emmerling (NEOS) – Bildung, Jugend, Integration, Transparenz sowie neu: Wiener Märkte
Die Wiener Stadträt*innen sind in ihrer Funktion mit den Senator*innen Berlins vergleichbar. Sie leiten eigenständig politische Ressorts der Stadt und sind Teil des Stadtsenats unter Vorsitz des Bürgermeisters.