AfD-Politiker nicht für gehobenen Dienst in Berlin zugelassen

15.6.2026

Der Antrag auf Zulassung zum gehobenen Dienst der Kriminalpolizei eines Berliner Polizeibeamten wurde vom Verwaltungsgericht abgelehnt. Das Land Berlin hatte eine zuvor erteilte Einstellungszusage zurückgezogen, nachdem bekannt geworden war, dass der Beamte AfD-Fraktionsvorsitzender (Alternative für Deutschland) in einer Brandenburger Gemeindevertretung war. Als Grund wurden Zweifel an seiner charakterlichen Eignung und Verfassungstreue genannt. Das Gericht hielt diese Bedenken für begründet und verwies auf seine Mitgliedschaft sowie sein politisches Engagement für die AfD. Eine ausreichende Distanzierung von Partei und deren Zielen habe der Antragsteller nicht glaubhaft gemacht. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.​

Quelle: rbb (Newsportal vom Rundfunk Berlin-Brandenburg), Berlin