Die Altersgrenze für den freiwilligen Wehrdienst in der Slowakei wird gesenkt. Künftig dürfen Bürger*innen ab dem Tag ihrer Volljährigkeit freiwillig den Wehrdienst antreten, sofern sie ihren Wohnsitz im Land haben. Über die Aufnahme entscheidet das zuständige Bezirksamt. Ziel der Änderung ist es, den Zugang zu den Nationalen Verteidigungskräften (NOS) zu erleichtern. Bislang war der Dienst erst ab Beginn des Kalenderjahres möglich, in dem die Person 19 Jahre alt wird. Die Gesetzesnovelle enthält weitere Anpassungen: Für manche militärische Ränge genügt künftig ein niedrigerer Bildungsabschluss. Die Bedingungen für den vom Staat an die Arbeitgeber*innen gezahlten Anreizbeitrag in Höhe von 600 Euro für die Freistellung ihrer Mitarbeiter*innen für den Militärdienst werden allerdings verschärft. Dieser Bonus kann um den Betrag reduziert werden, den die Arbeitgeber*innen für das Gehalt der freigestellten Mitarbeiter*innen zahlen.