In Berlin gibt es rund 2.900 Hektar Kleingartenflächen, was circa drei Prozent der Stadtfläche entspricht. Davon befinden sich 75 Prozent in öffentlichem Besitz. Ein vom Berliner Senat beschlossener Gesetzentwurf soll nun rund 80 Prozent der Kleingärten dauerhaft sichern, konkret etwa 56.280 Parzellen auf 2.283 Hektar öffentlichen Flächen. Das Land verpflichtet sich, diese Flächen nicht zu verkaufen oder zu bebauen, außer bei übergeordnetem öffentlichen Interesse, zum Beispiel für den sozialen Wohnungsbau, und nur mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses. Falls Kleingärten weichen müssen, ist gleichwertiger Ersatz bereitzustellen. Für Kleingärten auf Privatgründen, etwa jenen der Deutschen Bahn, will der Senat gemeinsame Lösungen mit den Eigentümer*innen erarbeiten. Der Entwurf geht nun in die nächste Beratungsrunde.