Bosnien-Herzegowina: BürgerInnen nutzen ihr Recht auf Behandlungen im Ausland nicht
24.8.2017
Die BürgerInnen Bosnien-Herzegowinas können auf Kosten der kantonalen Gesundheitsämter der Föderation Bosnien-Herzegowina kostenlose ärztliche Dienstleistungen in 15 europäischen Ländern (Kroatien, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Österreich, Deutschland, Belgien, Holland, Luxemburg, Italien, Slowenien, Ungarn, Türkei, Tschechien und Großbritannien) in Anspruch nehmen. Alles, was sie dazu benötigen, ist ein beglaubigter Krankenschein und eine schriftliche Bestätigung, dass sie krankenversichert sind. Die meisten Bosnierinnen und Bosnier entrichten jedoch ihre ärztlichen Behandlungskosten an Versicherungen im Ausland.