Erstmals hat ein Berliner Bezirk eine Vermieterin wegen Wuchermiete mit einer Strafe von 26.000 Euro belegt und ihr die Rückzahlung von 22.000 Euro an die Mieterin auferlegt. Trotz hunderter ähnlicher Meldungen bleiben viele Fälle unbearbeitet, weil den Bezirken laut eigenen Angaben Personal und Ressourcen fehlen. Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Finanzen dürfen Bezirke die Einnahmen aus solchen Bußgeldern vorerst vollständig behalten und selbst über deren Verwendung entscheiden. Damit könnten sie theoretisch eigene Mietwucherprüfstellen finanzieren – bisher existiert eine solche nur in Friedrichshain-Kreuzberg. Ab 2027 sollen die Bußgelder jedoch in den Landeshaushalt übergehen und über die Bezirke verteilt werden. Die Grünen fordern, die Einnahmen gezielt in den Wohnraumschutz zu investieren. Bis dahin hoffen viele, dass die Bezirke stärker gegen überhöhte Mieten vorgehen können.