Deutsche Regenbogenfamilien fordern Reform des Abstammungsrechts
24.7.2026
Bei Kindern von verheirateten lesbischen Paaren
wird in Deutschland bisher nur die leibliche Mutter automatisch als rechtlicher
Elternteil anerkannt. Die zweite Mutter muss das Kind im Rahmen einer
Stiefkindadoption adoptieren und hat bis zum Abschluss des Verfahrens keine
rechtlichen Ansprüche oder Pflichten. Im Gegensatz dazu kann bei
heterosexuellen Paaren die rechtliche Vaterschaft durch eine
Vaterschaftsanerkennung erfolgen, auch wenn keine biologische Abstammung
vorliegt. Betroffene kritisieren die zusätzliche Bürokratie und die rechtliche
Unsicherheit für ihre Familien. Die deutsche Justizministerin Stefanie Hubig (Sozialdemokratische
Partei Deutschlands – SPD) befürwortet zwar eine Reform des Abstammungsrechts,
konkrete Gesetzespläne gibt es jedoch nicht. Parallel befassen sich das
Bundesverfassungsgericht und mehrere Gerichte mit dem Thema, während eine
Petition des Verbands Queere Vielfalt (LSVD+) rund 118.000 Unterschriften
gesammelt hat. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung oder einer
Gerichtsentscheidung bleiben Regenbogenfamilien rechtlich benachteiligt.