Deutschland will Zugang zu Behördeninformationen einschränken

9.7.2026

Die deutsche Bundesregierung plant eine umfassende Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), die den Zugang zu Informationen von Bundesbehörden deutlich erschweren würde. Kritiker*innen sprechen vom bislang stärksten Eingriff in die staatliche Transparenz in Deutschland. Künftig sollen Auskünfte nur noch natürlichen Personen mit einem "berechtigten Interesse" erteilt werden. Antragsteller*innen müssten dieses Interesse begründen und nachweisen. Zudem wird geprüft, ob man den Kreis der Anspruchsberechtigten auf in Deutschland lebende Deutsche und EU-Bürger*innen beschränken könnte. Bisher kann grundsätzlich jede Person ohne Begründung Informationen von Bundesbehörden anfordern. Die Pläne stoßen auf breite Kritik: Medien, Transparenzinitiativen, Datenschutzbehörden und Bürgerrechtsorganisationen warnen, dass investigative Recherchen und die Kontrolle staatlichen Handelns erheblich erschwert würden. Der unbestimmte Begriff des "berechtigten Interesses" könne Behörden größeren Spielraum geben, Anfragen abzulehnen. Für Österreich ist die Debatte besonders bemerkenswert, da hierzulande das Informationsfreiheitsgesetz erst seit 1. September 2025 gilt und das frühere Amtsgeheimnis abgelöst hat und nun diskutiert Deutschland über eine Einschränkung eines seit 2006 bestehenden Auskunftsrechts.

Quelle: Spiegel online, Hamburg