EU-Kommission geht gegen Bulgarien wegen Richtlinienverstößen vor

12.3.2026

Die Europäische Kommission hat zwei Verfahren gegen Bulgarien wegen der Nichtumsetzung von EU-Rechtsvorschriften eingeleitet. Der erste Fall betrifft die unvollständige Umsetzung der Richtlinie über den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden in nationales Recht. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Prävention, Aufdeckung und Untersuchung von Straftaten in der Europäischen Union zu stärken. Die zweite mit Gründen versehene Stellungnahme betrifft die fehlende Mitteilung von Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie an die Europäische Kommission. Die Richtlinie stellt Verstöße gegen restriktive Maßnahmen der EU unter Strafe. Sie zielt darauf ab, die Umgehung europäischer Sanktionen zu verhindern, darunter auch jene, die infolge der russischen Aggression gegen die Ukraine verhängt wurden. Bulgarien hat nun zwei Monate Zeit, um notwendige Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls kann die Europäische Kommission die Fälle vor den Gerichtshof der Europäischen Union bringen und finanzielle Sanktionen beantragen.​

Quelle: Duma.bg, Sofia