Feuerwerksverbot in Krakau aufgehoben
3.7.2026
Das Verwaltungsgericht der Woiwodschaft hat das Feuerwerksverbot auf dem Gebiet der Stadt Krakau aufgehoben. Der Krakauer Gemeinderat hatte das Verbot im November 2025 beschlossen, es trat Anfang 2026 in Kraft. Die Vorschriften, die den Einsatz pyrotechnischer Gegenstände einschränken sollten, wurden nach einer Klage des Woiwoden der Woiwodschaft Kleinpolen außer Kraft gesetzt. Die Stadtverwaltung will nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden, ob sie Kassationsbeschwerde einlegt. Der Woiwode begründete seine Klage damit, dass das Verbot die Gewerbefreiheit verletze, der Pyrotechnikbranche schade und nicht durchsetzbar sei. Unterdessen arbeitet das polnische Parlament an einem Gesetz, das den Einsatz von Feuerwerkskörpern landesweit regeln soll.