Gericht kippt nächtliche Schließung von Berliner Park

1.6.2026

Der umstrittene Görlitzer Park im Berliner Stadtteil Kreuzberg muss vorerst nachts wieder geöffnet bleiben: Das Verwaltungsgericht Berlin setzte die vom Berliner Senat angeordnete nächtliche Schließung außer Kraft, weil bei deren Einführung rechtliche Fehler gemacht wurden. Hintergrund ist ein Konflikt zwischen dem Senat, regiert von einer Koalition aus CDU (Christlich-Demokratische Union Deutschlands) und SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands), der die Schließung als Sicherheitsmaßnahme gegen Drogenhandel und Kriminalität durchsetzen wollte, und dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, der von den Grünen mitgeführt wird und sich dagegen ausgesprochen hatte. Die Senatsverwaltung hat in einer 37-seitigen Stellungnahme auf die Klage reagiert und argumentiert, dass sich im Park eine offene Drogenszene mit hoher Kriminalitätsrate entwickelt habe. So seien im Zeitraum vom 1. März 2024 bis 28. Februar 2026 1.956 Straftaten erfasst worden, darunter vor allem Betäubungsmitteldelikte, sowie Gewalt-, Eigentums- und auch Sexualdelikte, von denen viele zwischen 22 und 6 Uhr stattfanden. Ob der Park künftig dennoch nachts geschlossen werden darf, wird erst in einem Hauptverfahren entschieden.​

Quelle: Der Tagesspiegel, Berlin