Die Berliner Initiative "Deutsche Wohnen & Co enteignen" hat nach jahrelanger Vorbereitung einen Gesetzentwurf zur Vergesellschaftung von bis zu 220.000 Wohnungen großer Immobilienkonzerne vorgestellt. Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen. Landeseigene, gemeinnützige und religiöse Unternehmen sowie Genossenschaften bleiben ausgenommen. Die Initiative schlägt ein Entschädigungsmodell deutlich unter dem Marktwert vor, das nur den Gebäudesachwert berücksichtigt und rechnet mit Kosten zwischen acht und 18 Milliarden Euro, die über die Mieteinnahmen über 100 Jahre finanziert werden sollen. Das Gesetz soll auf den Volksentscheid von 2021 folgen, bei dem eine Mehrheit für die Vergesellschaftung gestimmt hatte. Ein erneuter Volksentscheid zur Umsetzung wird voraussichtlich nicht vor 2027 stattfinden.