Das Verwaltungsgericht der Woiwodschaft Krakau hat den Beschluss des Gemeinderates vom Februar 2025 für ungültig erklärt, der lokale Unternehmen verpflichtete, den nächtlichen Lärm zu reduzieren. Das Gericht stellte zahlreiche rechtliche Mängel fest und hob den Beschluss vollständig auf. Krakauer Aktivist*innen verweisen darauf, dass identische Beschlüsse in den größten polnischen Städten gelten. Bürgermeister Aleksander Miszalski (PO – Bürgerplattform) betonte wiederholt, die Bekämpfung des Lärms im Stadtzentrum sei eine seiner Prioritäten. Daher hoffen die Aktivist*innen, dass sich die Stadt erneut mit einem entsprechenden Beschluss befassen wird. Zwischen Ende Mai und dem 10. August 2025 griff die Stadtpolizei in Krakau 438 Mal wegen Verstößen gegen das Lärmschutzgesetz ein.