Kroatiens Regierung hat in diesen Tagen eine Gesetzesnovelle des Fremdenrechts zur Begutachtung an sein Parlament übermittelt. Die Gesetzesänderung soll konkret das nationale Recht an EU-Vorgaben – insbesondere den Asyl- und Migrationspakt – anpassen sowie die Kontrolle über Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen von Drittstaatenangehörigen verschärfen. Zentrale Neuerung ist die Einführung einer verpflichtenden kroatischen Sprachkompetenz: Drittstaatenangehörige müssen nach einem Jahr im Land einen Sprachtest auf dem Niveau A1.1 absolvieren, um ihre Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis verlängern zu können. Die Regierung argumentiert, dass dies die gesellschaftliche und berufliche Integration fördern soll. Faktisch werde die Sprachprüfung jedoch zu einer formalen Voraussetzung für den weiteren legalen Aufenthalt in Kroatien. Weitere Änderungen beträfen längere Entscheidungsfristen für Anträge bis zu 90 Tagen, großzügigere Regelungen bei vorübergehender Beschäftigungslosigkeit sowie erleichterte Arbeitgeber*innenwechsel unter bestimmten Bedingungen. Zugleich werden Meldepflichten verschärft, Verantwortlichkeiten stärker auf Arbeitgeber*innen übertragen und Kontrollen ausgeweitet.