Kroatisches Verfassungsgericht verbietet Staatspräsident Regierungsbildung

20.4.2024

Das kroatische Verfassungsgericht hat dem kroatischen Staatspräsidenten Zoran Milanović (parteilos) untersagt, eine Regierung gegen den aktuellen Ministerpräsidenten Andrej Plenković (HDZ – Kroatische Demokratische Gemeinschaft) zu bilden. Seit den Parlamentswahlen am 17. April 2024 versucht Präsident Milanović, hinter den Kulissen mit verschiedenen Parteien über eine mögliche Regierungsbildung zu verhandeln, wofür ihm jedoch keine großen Erfolgschancen gegeben werden. Der Präsident des Verfassungsgerichtes, Miroslav Šeparović, sprach nun ein Machtwort. Auf einer Pressekonferenz am 19. April 2024 erklärte er, dass Staatspräsident Milanović auf keinen Fall mit der Regierungsbildung beauftragt werden oder sogar Ministerpräsident werden könne. Milanović habe sich nicht an die Warnung des Verfassungsgerichtes vom 18. März 2024 gehalten, sich als Staatspräsident im Wahlkampf, bei den Parlamentswahlen und der Regierungsbildung neutral zu verhalten, weswegen das Gericht jede Regierungsbeteiligung von Milanović als nichtig erklären werde. Hätte Milanović gleich zu Beginn seinen Rücktritt vom Präsidentenamt erklärt, wäre die Situation ganz anders, so der Verfassungsrichter. Die verschiedenen politischen Parteien reagierten unterschiedlich auf diese Entscheidung. Während die HDZ die Entscheidung des Gerichtes als "konsequent und richtig" bezeichnete, erklärte der Parteivorsitzende der Sozialdemokratischen Partei (SDP), Peđa Grbin, "das Gericht hätte damit auf das kroatische Volk uriniert". Auch die Verfassungsrechts-Expert*innen sind in zwei Lager aufgeteilt. So sei die Entscheidung des Verfassungsgerichtes endgültig und unanfechtbar. Manche sehen jedoch darin eine Beschneidung des passiven Wahlrechtes. Präsident Milanović selbst bezeichnete die Entscheidung zwar als einen "Staatsstreich", scheint sie allerdings zu befolgen und stellt seine Bestrebungen zu einer Regierungsbildung ein.

Quelle: Jutarnji list, Zagreb