Linke können Berliner Direktmandate bei Wahlwiederholung nicht verlieren

19.12.2023

Die deutsche Bundestagswahl vom 26. September 2021 muss in Berlin teilweise wiederholt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstagmorgen entschieden und damit einen Beschluss des Bundestags weitgehend bestätigt. Die Wahl findet als Erst- und Zweitstimmenwahl in 455 von 2.256 Berliner Stimmbezirken voraussichtlich am 11. Februar statt. Die 38 Abgeordneten von Die Linke und vom Bündnis Sahra Wagenknecht können jetzt schon aufatmen. Denn b​ei der Teil-Wahlwiederholung können die zwei direkt gewählten Linke-Abgeordneten Gregor Gysi und Gesine Lötzsch ihre Mandate nicht verlieren. Die Wahl wurde vom Bundesverfassungsgericht in Lötzschs Wahlkreis Lichtenberg nicht beanstandet und in Gysis Wahlkreis Treptow-Köpenick nur in sechs von 200 Stimmbezirken. Bei einem Verlust von nur einem der beiden Mandate hätten alle Abgeordneten der Linkspartei und des Bündnis Sahra Wagenknecht ihre Mandate verloren. Sie alle waren nur in den Bundestag eingezogen, weil die Linkspartei drei Direktmandate bei der Wahl gewonnen hatte. An der Fünf-Prozent-Hürde war die Partei gescheitert.​​


Quelle: Der Tagesspiegel, Berlin