Ab dem 1. Jänner 2026 wird in Krakau eine nachhaltige Verkehrszone eingeführt. Die neuen Vorschriften gelten für den Großteil der Stadt, wobei vor allem Besitzer*innen älterer Fahrzeuge betroffen sein werden. Die Behörden betonen jedoch, dass rund 80 Prozent der Einwohner*innen keine Maßnahmen ergreifen müssen, um sich weiterhin frei im Stadtgebiet bewegen zu können. Für Einwohner*innen Krakaus, die vor dem 26. Juni 2025 ein älteres Fahrzeug erworben haben, gelten die Vorschriften nicht. Für Fahrer*innen, deren Fahrzeuge die Anforderungen nicht erfüllen, wird in Kürze ein spezielles Meldesystem eingerichtet. Gegen eine Gebühr wird es möglich sein, eine Einfahrtsgenehmigung für die Zone zu erhalten oder das Recht auf Einfahrt unter besonderen Bedingungen zu beantragen – etwa zum Erreichen bestimmter medizinischer Einrichtungen. Die Einführung der nachhaltigen Verkehrszone stößt bei den Nachbargemeinden auf Widerstand. Gegner*innen der neuen Regelung, darunter Vertreter der regionalen Verwaltung und frühere Regierungsmitglieder, haben den Beschluss vor dem Woiwodschafts-Verwaltungsgericht angefochten. Das Urteil soll Mitte Jänner 2026 verkündet werden.