Wegen anhaltender Glätte auf Berlins Gehwegen hatte die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt am 30. Jänner per Allgemeinverfügung Privatpersonen vorübergehend erlaubt, Streusalz zu verwenden. Damit war das sonst geltende Streusalzverbot aus Umwelt- und Naturschutzgründen ausgesetzt. Gegen diese Maßnahme klagte aber der Naturschutzbund Deutschland (NABU) – mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht bestätigte die Klage, sodass der Einsatz von Tausalz durch Privatpersonen ab dem 4. Februar 2026 wieder untersagt ist. Die Berliner Stadtreinigung darf Streusalz hingegen weiterhin im Rahmen des Straßenreinigungsgesetzes einsetzen. Der NABU kritisierte, die Senatsverwaltung habe mit der Allgemeinverfügung versucht, ein gesetzliches Streusalzverbot ohne ausreichende rechtliche Grundlage außer Kraft zu setzen, und betonte, Umwelt- und Naturschutz dürften auch in Ausnahmesituationen nicht ausgehebelt werden.