OSZE fordert Ablehnung des Verleumdungsgesetzes der Teilrepublik Srpska

26.5.2023

Als Reaktion auf die Verabschiedung des neuen Gesetzesentwurfs im Strafgesetzbuch der Republika Srpska (RS) äußerte das OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHIR) Bedenken hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung. In der neu veröffentlichten Analyse der OSZE-Mission in Bosnien-Herzegowina wird das Recht auf freie Meinungsäußerung als ein Menschenrecht von zentraler Bedeutung für einen funktionierenden demokratischen Staat beschrieben. Die OSZE warnt davor, dass sich Verleumdungsgesetze äußerst negativ auf die Wahrnehmung des Rechts auf freie Meinungsäußerung auswirken können. Deshalb sei es wichtig, dass Verleumdungsgesetze so formuliert werden, dass ein möglicher Missbrauch durch Behörden verhindert werden kann. Die RS-Behörden werden aufgefordert, die Verabschiedung von weiteren Bestimmungen, die "Beleidigungen" und "Verleumdung" unter Strafe stellen, nicht fortzusetzen.​​​

Quelle: Fokus.ba, Sarajevo