Polnische Justizreform verstößt gegen EU-Recht

5.6.2023

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 5. Juni 2023 entschieden, dass die polnische Justizreform vom 20. Dezember 2019 das EU-Recht verletzt. Damit bestätigte der EU-Gerichtshof seine früheren, vorläufigen Beschlüsse und Urteile, nach denen die sogenannte Disziplinarkammer des polnischen Obersten Gerichts "die gebotene Anforderung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nicht erfüllt". Mit dem Urteil hat Polen im Streit mit der EU um die Unabhängigkeit von Richter*innen eine endgültige juristische Niederlage erlitten. "Der Inhalt dieses Urteils bezieht sich weitgehend auf einen nicht existierenden Rechtszustand. Die Disziplinarkammer ist inzwischen abgeschafft worden", kommentierte der polnische Minister für EU-Angelegenheiten, Szymon Szynkowski vel Sęk (PiS – Recht und Gerechtigkeit).  Weil Polen sich geweigert hatte, frühere Urteile des EU-Gerichtshofs umzusetzen, verhängte der Gerichtshof im Zuge des Verfahrens im Oktober 2021 gegen Polen ein Zwangsgeld in Höhe von einer Million Euro pro Tag. Die Strafe wurde im April 2023 halbiert, weil die Regierung inzwischen einige Änderungen am Justizsystem vorgenommen hatte. Mit dem Datum des Urteils werden die Geldstrafen in Polen in Höhe von insgesamt 556 Millionen Euro eingestellt.  Polen hat nun den höchsten Betrag an Zwangsgeldern in der EU-Geschichte zu zahlen.​​​

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Quelle: Rmf24.pl, Krakau