Die vom Berliner Senat eingerichtete Mietpreisprüfstelle hat seit ihrem Start vor rund einem Jahr zahlreiche überhöhte Mieten festgestellt. Von 339 zwischen April und Dezember 2025 geprüften Mietverträgen lagen 320 (94 Prozent) über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In 222 Fällen überstieg die Miete das zulässige Niveau um mehr als 50 Prozent, was den Verdacht auf Wuchermieten nahelegt, während 82 Mieten zwischen 20 und 50 Prozent über dem Vergleich lagen und als überhöht gelten. Nur 19 Verträge (sechs Prozent) lagen im zulässigen Bereich, weitere 16 Fälle bewegten sich knapp darüber. Die Prüfstelle berät Mieter*innen kostenlos persönlich oder telefonisch, prüft Verträge und informiert, bei Verdacht auf überhöhte Mieten, die zuständigen Bezirke, die Bußgelder verhängen oder im Falle von Wuchermieten die Staatsanwaltschaft einschalten können. Betroffene Mieter*innen müssen in den meisten Fällen jedoch selbst rechtlich gegen die Vermieter*innen vorgehen. Die Mietpreisprüfstelle kann zwar prüfen, beraten und die zuständigen Bezirke informieren, ergreift jedoch selbst keine rechtlichen Schritte gegen Vermieter*innen.