Slowakei verweigert Eintragung gleichgeschlechtlicher Ehen
26.7.2026
Das slowakische Innenministerium hat kürzlich entschieden, im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen nicht in das slowakische Personenstandsregister einzutragen. Anlass waren Anträge von Paaren, die in Österreich geheiratet hatten. Zuvor hatte der Generalstaatsanwalt das Ministerium wegen seiner Untätigkeit in einem dieser Fälle kritisiert. Das Ministerium verweist auf die slowakische Verfassung, nach der die Ehe ausschließlich als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert ist. Jurist*innen halten die Entscheidung hingegen für unvereinbar mit EU-Recht. Sie verweisen auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, wonach EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht hat. Nach ihrer Einschätzung können sich betroffene Paare gegen die Entscheidung an EU-Institutionen und internationale Gerichte wenden.