Slowenien: Gesetzesnovelle gegen überhöhte Maklerpreise
13.7.2019
Am Freitag, dem 12. Juli 2019, verabschiedete das
slowenische Parlament das überarbeitete Gesetz über die Vermittlung von
Immobilien. Bei Mietwohnungen müssen ab sofort nur noch maximal 4 Prozent des
Vertragswertes an die Vermittlerin beziehungsweise den Vermittler bezahlt werden, bei Mietverträgen nicht mehr
als eine Monatsmiete. Immobilien-Unternehmen dürfen nur noch bis zu 150 Euro
Aufwendungskosten pro Vermittlung kassieren. Damit sollen vor allem die überhöhten
Mietpreise in Ljubljana gedrosselt werden.