Steueranreize für vulnerable Gruppen in Serbien vor dem Aus

14.6.2026

Derzeit befinden sich in Serbien zwei Gesetzesänderungen in der Begutachtungsphase, die künftig steuerliche Begünstigungen für Arbeitgeber*innen bei der Beschäftigung vulnerabler Gruppen aufheben sollen. Betroffen ist insbesondere die Anstellung von Menschen mit Behinderungen sowie von arbeitslos gemeldeten Personen. Obwohl diese steuerlichen Anreize über viele Jahre hinweg regelmäßig verlängert wurden, zeichnet sich nun ab, dass sie im Zuge der neuen Regelungen vollständig wegfallen könnten – voraussichtlich bereits ab 2027. Unklar bleibt bislang, ob der Staat diese Maßnahmen ersatzlos streichen will oder ob die dafür vorgesehenen Mittel künftig in andere Förderinstrumente für Arbeitgeber*innen umgeleitet werden.

Quelle: Danas.rs, Belgrad