Der Oberste Gerichtshof gab der Stadt Budapest in allen Punkten Recht und bestätigte das Urteil des Hauptstädtischen Gerichts. Damit entschied er, dass der Staat die Solidaritätsabgabe nicht ohne ordnungsgemäßes Verwaltungsverfahren einziehen darf. Trotz dieses klaren juristischen Erfolgs bleibt die finanzielle Situation der Stadt Budapest angespannt: Kürzlich hat der ungarische Staat erneut Mittel von den Stadtkonten abgezogen. Aufgrund drohender Liquiditätsprobleme führt Oberbürgermeister Gergely Karácsony (Párbeszéd – Dialog) derzeit Gespräche mit den Gewerkschaften, um Lohnrückstände und mögliche Streiks im städtischen Dienst zu verhindern.