Ungarisches Verfassungsgericht erklärt Teile der Solidaritätsabgabe für verfassungswidrig
22.9.2026
Das ungarische Verfassungsgericht hat einzelne Regeln zur Anwendung der sogenannten Solidaritätsabgabe für verfassungswidrig erklärt. Die Abgabe steht seit Jahren im Zentrum eines Rechtsstreits zwischen Budapest und der Regierung, weil die Hauptstadt sowohl deren Höhe als auch die Art der Einhebung kritisiert. Oberbürgermeister Gergely Karácsony (Párbeszéd – Dialog) wertet die Entscheidung als Bestätigung der Position der Stadt und fordert von der neuen Regierung ein nachhaltiges und faires Finanzierungsmodell für Budapest und die übrigen Gemeinden. Gleichzeitig bleibt die finanzielle Lage der ungarischen Hauptstadt angespannt: Budapest hat seinen kurzfristigen Kreditrahmen bei der Bank zwar zurückgezahlt, verfügt damit aber vorerst über keinen finanziellen Sicherheitspuffer mehr. Die zuletzt eingegangenen Gewerbesteuereinnahmen sichern nach Angaben der Stadt die Gehaltszahlungen bis Anfang Oktober. Danach kann Budapest jedoch nur noch so viel ausgeben, wie tatsächlich auf dem Konto eingeht. Zusätzlich wären Mitte Oktober weitere hohe Zahlungen aus der Solidaritätsabgabe fällig.