Verfassungsänderung in Ungarn schließt Orbán künftig von Amtsführung aus

16.6.2026

Mit 135 Ja-Stimmen, 50 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen hat das ungarische Parlament die 16. Änderung der Verfassung (Grundgesetz) beschlossen. Kern der Reform ist die Begrenzung der Amtszeit des Ministerpräsidenten auf insgesamt acht Jahre, beziehungsweise zwei Amtsperioden. Damit wäre eine erneute Wahl von Viktor Orbán (Fidesz – Ungarischer Bürgerbund) zum Regierungschef ausgeschlossen. Darüber hinaus schafft die Verfassungsänderung die Grundlage für die Auflösung der umstrittenen öffentlichen Vermögensstiftungen (KEKVA) sowie des "Amtes für den Schutz der Souveränität ". Die TISZA-Regierung begründet die Reform mit der Stärkung demokratischer Kontrollmechanismen und der Rückführung öffentlichen Vermögens unter staatliche Aufsicht.

Quelle: Hvg.hu, Budapest