Der slowakische Generalstaatsanwalt Maroš Žilinka kündigte Ende Dezember 2025 an, die kürzlich verabschiedete Novelle des Strafrechts vor dem slowakischen Verfassungsgericht anzufechten. Der ursprüngliche Gesetzesänderungsantrag ging von der Notwendigkeit aus, auf die steigende Kriminalitätsrate zu reagieren. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurden jedoch über Änderungsanträge weitere Regelungen in die Novelle aufgenommen. Diese sehen unter anderem strengere Strafen für wiederholte geringfügige Diebstähle vor, schwächen zugleich die Stellung kooperierender Beschuldigter und führen neue Straftatbestände ein – etwa die Infragestellung der Beneš-Dekrete oder die Einflussnahme auf den Wahlkampf durch eine ausländische Macht. Vor allem die neuen Regelungen zu kooperierenden Beschuldigten sind umstritten, da deren Aussagen künftig in bestimmten Fällen nicht mehr als Beweismittel zugelassen werden könnten. Sie sorgen sowohl in der Gesellschaft als auch in Fachkreisen für intensive Diskussionen, da Kritiker*innen befürchten, dass sie Ermittlungen zu Korruption und organisierter Kriminalität schwächen könnten. Maroš Žilinka bedauert zudem, dass die Staatsanwaltschaft im Gesetzgebungsprozess nicht angehört worden sei. Oppositionsparteien unterstützen seinen Schritt. Nun liegt die Entscheidung beim Verfassungsgericht.