Im Streit um den Umgang mit Antisemitismus an Hochschulen wird die Klage des jüdischen Studenten Lahav Shapira gegen die Freie Universität Berlin weiter vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Eine Güteverhandlung kam nicht zustande, stattdessen ist für den 26. Februar 2026 ein weiterer mündlicher Gerichtstermin angesetzt. Shapira wirft der Universität vor, gegen antisemitische Vorfälle nicht entschieden genug vorzugehen und damit gegen das Berliner Hochschulgesetz zu verstoßen. Auslöser war ein antisemitischer Angriff auf ihn im Februar 2024, bei dem er von einem Kommilitonen verletzt wurde. Die FU weist die Vorwürfe zurück und verweist auf bestehende Antidiskriminierungsstrukturen, darunter ein eigenes Konzept, eine Satzung und eine zuständige Stabsstelle. Nach Auffassung der Universität ist die Klage zu unkonkret. Das Gericht sieht jedoch weiteren Klärungsbedarf, da Shapira nachvollziehbar dargelegt habe, dass er sich durch das Klima an der Universität in seinen Grundrechten beeinträchtigt fühle.