Verleumdung wird in Teilrepublik Srpska als Straftat geahndet

26.8.2023

Am 26. August ist das Verleumdungsgesetz der Republika Srpska in Kraft getreten, nachdem der Präsident des Teillandes, Milorad Dodik (SNSD – Union der unabhängigen Sozialdemokraten), das Dekret am 18. August unterschrieben hatte. Für Verleumdung sind Geldstrafen von bis zu 3.000 Euro vorgesehen, was viel weniger ist als die ursprüngliche Zahl im Gesetzesentwurf. Dennoch bleibt die Bestimmung in Bezug auf die unbefugte Veröffentlichung und Darstellung fremder Schriften, Porträts und Aufnahmen bestehen. Dafür sind Geld- oder Haftstrafen von bis zu zwei Jahren vorgesehen. Medien und Expert*innen haben darauf hingewiesen, dass im Gesetz nicht klar definiert ist, was Verleumdung sei und dass die Anwendung dieses Gesetzes die Meinungsfreiheit stark beeinträchtigen wird.

Quelle: Klix.ba, Sarajevo