Vivantes-Klinik-Zuschüsse in Berlin vorerst rechtmäßig

8.6.2026

​Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Klage der DRK-Klinik Köpenick gegen die Finanzierung des landeseigenen Vivantes-Konzerns abgewiesen. Die Klinik hatte stellvertretend für zahlreiche private, frei​​​​gemeinnützige und konfessionelle Krankenhäuser argumentiert, dass Vivantes seit 2019 durch Sonderzahlungen von rund 1,2 Milliarden Euro unzulässig bevorzugt worden sei. Nach Ansicht der Kläger*innen​ verstoßen die Zuschüsse gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz sowie geltendes Krankenhaus- und EU-Beihilferecht. Die DRK-Kliniken kündigten an, nach Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung Rechtsmittel einzulegen. Vivantes und die Gewerkschaft Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (​ver.di​) begrüßten die Entscheidung als wichtiges Signal zur St​abilisierung öffentlicher Krankenhäuser. Der Streit über staatliche Defizitausgleiche für kommunale Kliniken wird auch bundesweit geführt. Eine endgültige Klärung könnte nun in einer höheren Instanz erfolgen.​

Quelle: Der Tagesspiegel, Berlin