Vivantes-Klinik-Zuschüsse in Berlin vorerst rechtmäßig
8.6.2026
Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Klage der DRK-Klinik Köpenick gegen die Finanzierung des landeseigenen Vivantes-Konzerns abgewiesen. Die Klinik hatte stellvertretend für zahlreiche private, freigemeinnützige und konfessionelle Krankenhäuser argumentiert, dass Vivantes seit 2019 durch Sonderzahlungen von rund 1,2 Milliarden Euro unzulässig bevorzugt worden sei. Nach Ansicht der Kläger*innen verstoßen die Zuschüsse gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz sowie geltendes Krankenhaus- und EU-Beihilferecht. Die DRK-Kliniken kündigten an, nach Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung Rechtsmittel einzulegen. Vivantes und die Gewerkschaft Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßten die Entscheidung als wichtiges Signal zur Stabilisierung öffentlicher Krankenhäuser. Der Streit über staatliche Defizitausgleiche für kommunale Kliniken wird auch bundesweit geführt. Eine endgültige Klärung könnte nun in einer höheren Instanz erfolgen.