Volksbegehren "Berlin autofrei" verstößt gegen das Grundgesetz

10.5.2022

Der mit dem Volksbegehren vorgelegte Gesetzesentwurf für einen autofreien Innenstadtbereich verstoße gegen das Grundgesetz, teilte eine Sprecherin der Innenverwaltung am Dienstag auf Anfrage mit. Die von der Initiative "Berlin autofrei" angestrebten Regelungen, den privaten Autoverkehr im gesamten Berliner Innenstadtbereich grundsätzlich gesetzlich zu verbieten und nur noch in Ausnahmefällen zuzulassen, seien unverhältnismäßig und mit der allgemeinen Handlungsfreiheit unvereinbar. Die Innenverwaltung hatte die Zulässigkeit des Volksbegehrens geprüft. Das Ergebnis sei am vergangenen Mittwoch an die fachlich zuständige Verkehrsverwaltung gegangen, teilte die Sprecherin weiter mit. Die Initiative selbst hält die Entscheidung der Senatsinnenverwaltung für "nicht nachvollziehbar" und kündigt rechtliche Schritte an.​

Quelle: Berliner Morgenpost, Berlin