In Berlin hat sich das Verwaltungsgericht gegen die nextbike-Mieträder entschieden- vorerst dürfen diese nicht mehr auf öffentlichen Straßen zur Verfügung stehen. Das Gericht wies einen Eilantrag des Unternehmens ab und bestätigte, dass das Verleihsystem eine straßenrechtliche Sondernutzung darstellt, für die eine entsprechende Genehmigung erforderlich ist. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hatte bereits im Juli 2025 die sofortige Entfernung der insgesamt 6.500 Mietfahrräder gefordert. nextbike hatte gegen diese Aufforderung geklagt, jedoch ohne Erfolg. Das Unternehmen hat nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt; bis zur Entscheidung dürfen die Fahrräder weiterhin bereitgestellt werden. Ursprünglich wurde das Leihrad-System von nextbike im Auftrag des Berliner Senats mit öffentlichen Mitteln betrieben. Im Juli 2025 wurde der Vertrag jedoch nicht verlängert, seither arbeitet nextbike auf eigenes Risiko. Die Entscheidung löste eine Online-Petition zum Erhalt der Förderung für das Leihrad-System aus, welche bereits über 6.000 Unterschriften hat. Studierende und Mobilitätsverbände fordern, dass Berlin weiterhin mindestens 1,5 Millionen Euro pro Jahr für Leihfahrräder bereitstellt, um eine sozialverträgliche und nachhaltige Mobilität zu gewährleisten.