Zugang für Saisonarbeitskräfte in Bulgarien erleichtert
16.7.2026
Die bulgarische Regierung hat Änderungen an der Verordnung zur Anwendung des Gesetzes über Arbeitsmigration und Mobilität beschlossen. Damit wird der Zugang von Saisonarbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten zum bulgarischen Arbeitsmarkt bei einer Beschäftigungsdauer von bis zu 90 Tagen erleichtert. Die Frist für die Anmeldung einer Saisonbeschäftigung wird von zehn auf drei Werktage verkürzt. Das beschleunigte Verfahren gilt für Arbeitnehmer*innen, die in den letzten fünf Jahren mindestens einmal in Bulgarien saisonal beschäftigt waren. Bei der Beantragung des Zugangs zum Arbeitsmarkt entfällt zudem die Pflicht zur Vorlage von Kopien der Ausweisdokumente von Staatsangehörigen aus Drittstaaten. Darüber hinaus ist eine Dezentralisierung der Anmeldung von Saisonarbeitskräften geplant. Arbeitgeber*innen können die Anmeldungen künftig bei allen Arbeitsämtern des Landes einreichen, was das Verfahren beschleunigen soll.