Zum 1. Jänner 2026 ist im 6. Budapester Bezirk ein Airbnb-Verbot in Kraft getreten. Die Bezirksverwaltung begann bereits in der ersten Arbeitswoche des Jahres gemeinsam mit der Polizei und dem Finanzamt (NAV) mit der Kontrolle der Beherbergungsbetriebe. Nach einer 14-monatigen Vorbereitungsphase ist seit dem 1. Jänner 2026 die Kurzzeitvermietung (Airbnb) in privaten und sonstigen Unterkünften im 6. Budapester Bezirk untersagt. Grundlage der Regelung war eine Entscheidung der Einwohner*innen im Rahmen einer lokalen Abstimmung. Wer trotz des Verbots weiterhin Kurzzeitvermietung betreibt, muss mit Geldstrafen von bis zu mehreren Tausend Euro rechnen.