Ausweitung der kostenfreien Nachmittagsbetreuung in Berliner Grundschulen

26.5.2023

In Berlin ist die Ganztagsschule seit dem Jahr 2005 die Regelschulform bei Grundschulen und umfasst die Jahrgänge 1 bis 6. Die meisten Schulen kooperieren zur Umsetzung des Nachmittagsbetreuungsangebots, welche Hortbetreuung genannt wird, mit freien Träger*innen der Jugendhilfe wie auch mit Vereinen, Musikschulen und Bibliotheken. Bisher war die Hortbetreuung nur für die Jahrgänge 1 und 2 gebührenfrei.  Das Abgeordnetenhaus beschloss am vergangenen Donnerstag einstimmig eine Gesetzesänderung, wonach ab dem 1. August 2023 auch die Hortbetreuung für Schüler*innen in der 3. Klasse gebührenfrei sein wird. Die Bildungsverwaltung schätzt, dass rund 35.000 Schüler*innen von der Gesetzesänderung profitieren werden.​

Quelle: Berlin.de, Berlin