Eine Berliner Wohnungseigentümerin ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte Mietpreisbremse vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Gericht nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an und stellte fest, dass die Grundrechte der Vermieterin nicht verletzt wurden. Die Mietpreisbremse erlaubt deutschen Landesregierungen Gebiete zu bestimmen, in denen Mieterhöhungen begrenzt werden. Wird dort eine Wohnung neu vermietet, darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Klägerin wandte sich gegen die Verlängerung dieser Regelung in Berlin. Auch die entsprechende Landesverordnung wertete das Gericht nicht als unzulässigen Eingriff in die Grundrechte der Vermieterin.