Das slowenische Justizministerium hat einen Vorschlag für Gesetzesänderungen vorgelegt, der die Abschaffung der Bezirksgerichte bis 2027 und die Vereinheitlichung der Richter*innen und Staatsanwält*innen in der ersten Instanz vorsieht. Künftig werden alle Richter*innen Stadtrichter*innen sein, was eine gleichmäßigere Arbeitsbelastung und mehr Effizienz ermöglichen soll. Die Ernennung der Obersten Richter*innen erfolgt nun durch den Justizrat und nicht mehr durch das Parlament. Obwohl mit dem neuen System keine externe Abteilung automatisch abgeschafft wird, sieht das Gesetz diese Möglichkeit auf Beschluss des*r Präsidenten*in des Stadtgerichts vor.