In Deutschland beschäftigt derzeit ein Grundsatzverfahren den Bundesgerichtshof: ein fünfköpfiges Richtergremium prüft, ob die Mietpreisbremse auch für Untermietverhältnisse gilt. In Berlin ist das Thema besonders relevant, weil laut dem Geschäftsführer des Berliner Mietervereins rund ein Drittel der Mietverhältnisse junger Menschen auf Untermiete basiert. Er warnt, dass viele Hauptmieter*innen ihre Untermieter*innen massiv überhöht belasten und teils verdoppelte Preise verlangen, um eigene Kosten weiterzugeben. Die Mietpreisbremse wurde 2015 eingeführt, um in angespannten Wohnungsmärkten übermäßige Mietsteigerungen zu verhindern. Sie erlaubt höchstens zehn Prozent Aufschlag auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach Mietspiegel. Besonders problematisch sei, dass Untermieter rechtlich schlechter gestellt seien, wenig Kündigungsschutz genießen und durch kurze Befristungen oder überteuerte Möblierungszuschläge zusätzlich benachteiligt würden. Für WG-Zimmer von 17 bis 23 Quadratmetern werden in Berlin Warmmieten zwischen 425 und 500 Euro verlangt – deutlich mehr, als es der Mietspiegel für reguläre Mieten nahelegt. Der Mieterverein spricht inzwischen von einem "Wildwest-Markt" mit strafbaren Preiswucherungen in bestimmten Einzelfällen.