EU-Kommission prüft umstrittene ungarische Notverordnung

5.2.2026

Die ungarische Regierung hat sich unter Berufung auf den Kriegsnotstand in einer gesonderten Regierungsverordnung dazu entschlossen, den Kommunen den Rechtsschutz gegen die Festsetzung und Einhebung der Solidaritätsabgabe zu entziehen. In der Praxis bedeutet dies, dass die zuvor nicht eingezogenen Beträge von den betroffenen Städten innerhalb von 15 Tagen nachgezahlt werden müssen. Den höchsten Betrag wird Budapest leisten müssen. Nach Ansicht des Landgerichts Budapest ist die Verordnung verfassungswidrig, da sie gegen die Grundsätze des Rechtsstaats, der Rechtssicherheit sowie gegen das Recht auf Rechtsmittel verstößt. Auch die Stellungnahme des Obersten Gerichtshof deutet auf rechtliche Bedenken hin. Der Fall ist inzwischen auch der Europäischen Kommission bekannt, in der die Verordnung derzeit geprüft wird und die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgt werden.​

Quelle: Forbes.hu, Budapest