EU beschneidet Vetorecht für Ungarn

11.12.2025

Die EU hat im Rahmen einer Notfallregelung beschlossen, dass einzelne Mitgliedstaaten, darunter Ungarn, künftig die Verlängerung von Russland-Sanktionen nicht mehr blockieren können. Grundlage ist Artikel 122 der EU-Verträge, der bei schweren Krisen Maßnahmen ohne Einstimmigkeit erlaubt. Hintergrund ist die geplante Finanzierung eines Kredits an die Ukraine aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten in Höhe von rund 210 Milliarden Euro. Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass diese Vermögenswerte durch ein Veto freigegeben werden müssen.  Die ungarische Regierung kritisiert den Beschluss als rechtswidrig und sieht einen Verstoß gegen die bisherigen Entscheidungsregeln der EU. Eine​ mögliche rechtliche Anfechtung vor dem Europäischen Gerichtshof wurde angekündigt.

Quelle: Hvg.hu, Budapest